Stadt will Steuern sparen: Gründung eines Turn- und Sporthallenbetriebs
16.01.2012 von Karl-Heinz Stolz
Bericht der Stolberger Nachrichten vom 16.01.2012 - www.an-online.de e-paper: www.zeitungsverlag-aachen.de/epaper
Seit Jahresbeginn werden die Stolberger Turn- und Sporthallen stunden- oder tageweise gegen Gebühr an wechselnde Nutzer vermietet. Der Bürgermeister hat zu diesem Zweck vor Weihnachten die Einrichtung eines Betriebs gewerblicher Art (BgA) vorbereitet.
Da der Stadtrat erst am 24. Januar tagt, über die Gründung aber vor dem 1. Januar entschieden werden musste, geschah dies per Dringlichkeitsentscheidung.
Hintergrund ist der, dass die Vereine vor Beginn des Abrechnungsjahres informiert und die Bescheide versandt werden sollten. Nachteile soll es wegen der neuen Betriebsform nicht geben: «Die Vereine werden nicht zusätzlich belastet», verspricht Stadtkämmerer Dr. Wolfgang Zimdars.
Eine Betriebsführung der Sportstätten als BgA bringe der Stadt allerdings finanzielle Vorteile, weil mit Umsatzsteuer und damit auch Vorsteuerabzug gearbeitet werde. Ertragssteuern fielen dagegen nicht an, solange kein Gewinn erzielt werde. Eine BgA muss keine Gewinne erzielen und sich auch nicht am allgemeinen Wirtschaftsverkehr beteiligen.
Wenn durch die Vermietung von Turn- und Sporthallen mindestens 30.678 Euro pro Jahr umgesetzt werden, ist die Körperschafts- und Gewerbesteuergrenze erreicht und von einer eigenständigen wirtschaftlichen Betätigung auszugehen. Wenn die Nutzungsentgelte wie von der Politik beschlossen fließen, sei damit die Voraussetzung für einen BgA gegeben.
Etwaige Verluste eines BgA Turn- und Sporthallen können laut Kämmerer mit Gewinnen des BgA Hallenbad Glashütter Weiher verrechnet werden. So könne die Stadt «ihre jährlich zu zahlenden Steuern aus dem Gewinn des Hallenbades zumindest erheblich reduzieren, wenn nicht sogar egalisieren».
Hauptausschuss und Rat müssen nächste Woche Dienstag noch die Zustimmung zur Dringlichkeitsentscheidung vom Dezember erteilen.

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